Wir erstellen Schallschutznachweise nach DIN 4109 sowohl nach öffentlich rechtlichen Vorgaben als auch für erhöhte Anforderungen (nach Beiblatt 2), für den inneren (z.B. Mehrfamilienhäuser) als auch äußeren Schallschutz.
Wir erstellen Schallschutznachweise nach DIN 4109 sowohl nach öffentlich rechtlichen Vorgaben als auch für erhöhte Anforderungen (nach Beiblatt 2), für den inneren (z.B. Mehrfamilienhäuser) als auch äußeren Schallschutz.
Die Schallschutzanforderungen steigen in den letzten Jahren nicht nur im öffentlichen Bereich sowie im Gewerbe- und Mehrfamilienhausbau, sondern auch im privaten Wohnhausbau. Dies kann z.B. eine schalltechnisch entkoppelte Treppe oder aber auch Trennwände in Schallschutzbauweise zwischen empfindlichen Räumen (z.B. Schlafzimmer zu Wohnzimmer) betreffen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und fachlich kompetent.