Wärmeschutz / KFW
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Wärmeschutz / KFW

Wir erstellen Energieausweise auf Grundlage des Bedarfs nach DIN V4108 und DIN 4701-10 oder nach DIN 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude. Desweiteren erstellen wir für optimierte Energieausweise Wärmbrückensimulationen.

KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Als eingetragenes Mitglied der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA, begleiten wir Förderanträge für Neubauten und Sanierungen (siehe auch Vita).

Bauphysikalische Bauteilgestaltung

Ein Bauteil wie das Dach, die Wand oder die Bodenplatte, sollte nicht nur über eine ausreichende Wärmedämmung verfügen. Es muss auch so aufgebaut sein, dass bestenfalls ein Tauwasserausfall vermieden oder aber bei Anfall von Tauwasser dieses innerhalb eines Jahreszyklus wieder verdunstet. Die Anforderungen nach ENEV (Energieeinsparverordnung) erfordern eine nahezu Luftdichte Gebäudehülle.

Bei Nichtbeachtung drohen Schäden aus Konvektionskälte (Wasserausfall). Jedoch sollte in jedem Fall eine ausreichende Belüftung gegeben sein. Eine erste Überprüfung des Lüftungskonzepts (z.B. über Fensterlüftung, Lüftungsanlage, etc.) kann hier nach DIN 1946-6 erstellt werden.

Wärmebrückenberechnung

Die Ausführung von Details und Anschlüssen sind Wärmebrücken und wirken sich erheblich auf unseren Baukörper aus. Diese werden unterschieden in geometrische und baustoffspezifische Wärmebrücken. Hier kann es in manchen Fällen zu Tauwasserbildung und somit zu Schimmel kommen. Die technische Berücksichtigung erfolgt durch den sogenannten Wärmebrückenzuschlag bei der Berechnung des Transmissionswärmeverlustes nach DIN 4108-6 oder DIN 18599. Bei Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108 wird dieser mit 0,10 W/(m²K) je m² Hüllfläche, bei Ausführung nach DIN 4108 Bbl2 mit 0,05 W/(m²K) je m² Hüllfläche oder aber durch eine genaue Ermittlung über eine Wärmestromsoftware (i.d.R. ca. 0,02 W/(m²K), zusätzlich berücksichtigt.

Gerade bei geplanter KFW-Förderung kann die Berechnung der Wärmebrücke über Förderfähigkeit oder Nichtförderung entscheiden (bei demselben Gebäude).

Energieausweis

Der Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude ist bei Neubauten , Verkauf oder Vermietung verpflichtend. Auch bei Sanierungen sind Nachweise nach der ENEV (Energie Einspar Verordnung) erforderlich. Diese können ebenfalls bis zum erstellen des Energieausweises gehen.

Im Falle eines Neubaus muss auch die Verwendung von regenerativen Energien durch das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) des Bundes nachgewiesen werden. Bei einer Heizungsmodernisierung greift in Baden Württemberg das EWärmeG (BaWü).

Der Energieausweis bei Neubauten ist immer auf Grundlage des Bedarfs (Berechnung) auszuführen. Bei Bestandsgebäuden kann dies teilweise auch durch dokumentierten Verbrauch hergeleitet werden (Verbrauchsausweis). In unserem Büro bieten wir Ausschließich die berechnete Variante an (Bedarfsausweis)